Berlin (dpa) - Für ältere Genesenennachweise, die schon vor der jüngsten Verkürzung der Geltungsdauer vorlagen, gibt es keinen Bestandsschutz. Das hat ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums klargestellt. Die Regelung zur Verkürzung sei direkt umgesetzt worden und gelte ab sofort. Seit Samsta